Einführung des § 17: Das ordungsgemäße Abmelden vom Trainingsbetrieb.

Nachdem letzte Woche seitens der erschienenen Spieler Unmut gegenüber dem unentschuldigten Fernbleiben einiger Sportsfreunde geäußert wurde, möchte ich hiermit einem bürokratischen Mittel zur Einführung verhelfen ( so ist das eben beim rottenhaften Zusammenkommen von Individuen: Regeln, Paragrafen, Satzungen etc.). :

Also… i ko morga  nedda! (Im Sinne des § 17)

Oder ist der Unmut eher über die Tracht Prügel enstanden, welche die Bunten letzte Woche bezogen haben? Nach so einer derben Niederlage sucht man immer nach Entschuldigungen.

Marcokelsch

9 Gedanken zu „Einführung des § 17: Das ordungsgemäße Abmelden vom Trainingsbetrieb.“

  1. ich glaube ja, der Unmut ist primär ob der abstrusen Situation entstanden, dass wir uns über einen viel zu spät Kommenden auch noch freuen mussten… 😉

  2. lieber manu,
    es braucht dich nicht zu krämen, daß du ungefähr 85% aller artikel und kommentare hier im blog lieferst. dein „twitter“-pseudonym erweckt somit nur zum schein eine grössere blog-gemeinde.
    wobei, du siehst jetzt nicht mehr wie magnum, sondern eher wie kaka aus.
    nätzer (pseudonym)

  3. Die Idee, bei Nichterscheinen sich abzumelden bzw. zu entschuldigen finde ich gut! Allerdings ist diese Idee nicht ganz neu, es hapert aber an der Umsetzung! Also liebe Kelschs, neues Jahr, neue Vorsätze, …

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