Handspiel
Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit seiner Hand oder seinem Arm absichtlich berührt.
Der Schiedsrichter achtet bei der Beurteilung der Situation auf
– die Bewegung der Hand zum Ball (nicht des Balls zur Hand),
– die Entfernung zwischen Gegner und Ball (unerwartetes Zuspiel),
– die Position der Hand (Das Berühren des Balles an sich ist noch kein Vergehen.),
– das Berühren des Balles durch einen Gegenstand in der Hand des Spielers (Kleidung, Schienbeinschoner usw.), was ein Vergehen darstellt,
– das Treffen des Balles durch einen geworfenen Gegenstand (Schuh, Schienbeinschoner usw.), was ein Vergehen darstellt.
Steffens Hinführung zu seinem Lieblingsthema, das er dann nächste Woche in der Regelkunde thematisiert: darf der Torwart den Ball bei einem Rückpass aufnehmen?
;-))
Wie ist das jetzt eigentlich mit dem passiven Abseits??