Was wir schon immer wissen wollten…

Handspiel

Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit seiner Hand oder seinem Arm absichtlich berührt.

Der Schiedsrichter achtet bei der Beurteilung der Situation auf

die Bewegung der Hand zum Ball (nicht des Balls zur Hand),

die Entfernung zwischen Gegner und Ball (unerwartetes Zuspiel),

die Position der Hand (Das Berühren des Balles an sich ist noch kein Vergehen.),

das Berühren des Balles durch einen Gegenstand in der Hand des Spielers (Kleidung, Schienbeinschoner usw.), was ein Vergehen darstellt,

das Treffen des Balles durch einen geworfenen Gegenstand (Schuh, Schienbeinschoner usw.), was ein Vergehen darstellt.

2 Gedanken zu „Was wir schon immer wissen wollten…“

  1. Steffens Hinführung zu seinem Lieblingsthema, das er dann nächste Woche in der Regelkunde thematisiert: darf der Torwart den Ball bei einem Rückpass aufnehmen?
    ;-))

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